Wir haben den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde in Saarlouis abgegeben. Der für uns zuständige Sachbearbeiter hat sich direkt mit uns zusammen die Unterlagen angeschaut. Außer ein paar Formfehler schien auf Anhieb alles korrekt zu sein. Erst bei genauerem Hinschauen kam dann ein etwas größeres Problem zum Vorschein: Unsere Garage ist zu hoch.
Laut Landesbauordnung des Saarlandes dürfen Garagen auf der Grundstücksgrenze "eine grenzseitige mittlere Wandhöhe von 3 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten". Da unsere Garage nur 2,60 hoch geplant ist, in unseren Augen also kein Problem.
Doch der Teufel ist ein Eichhörnchen. Die Geländeoberfläche ist nicht die geplante Oberfläche, oder die der Straße oder Nachbarn. Es zählt die im Bebauungsplan festgelegte Geländehöhe. Ein fiktiver Wert, der bei Neubaugebieten oft festgelegt wird. Normalerweise um einen Orientierungspunkt für das Gelände im Baugebiet zu geben.
Leider ist das in unserem Fall etwas ungünstig gelaufen. Bei der Erschließung und dem Bau der Straße als auch der Versorgungsleitungen und -rohre hat man sich nicht an dieser festgelegten Höhe orientiert. Statt dessen wurde das gesamte Baugebiet ca 80 bis 100 cm über diesem Maß vorgesehen. Die Straßen sind nun fertig und auch die Nachbarhäuser zum größten Teil. Wir passen uns an und bauen entsprechend ebenfalls auf "Straßenniveau". Somit sind wir mit unserem geplanten Gelände ca 80 cm über der festgelegten Geländehöhe.
Als Folge dessen ist unsere Garage also theoretisch 3,40 m hoch und überschreitet die zulässigen 3 Meter. Blöd! Wir müssen nun bei den betroffenen Nachbarn um Erlaubnis fragen, ob unsere Garage reale 2,60 m hoch werden darf und dies mit einer Unterschriftsarmada bestätigen lassen. Zudem kommen natürlich noch die ungeplanten Kosten für den Antrag auf Abweichung von geschätzten 2000 - 2500 Euro.
Mal sehen, wie es weiter geht...
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